Bleaching


Das Bleaching ist eine Methode, um menschliche Zähne aus ästhetischen Gründen aufzuhellen.

Der Zahnarzt muss vor der Zahnaufhellung, sofern vorhanden Karies, schadhafte Füllungen und Zahnfleischentzündungen behandeln. Beim Bleaching werden konzentrierte Mittel eingesetzt, die nach neusten EU-Richtlinien ausschließlich unter der Kontrolle von Zahnärzten angewendet werden dürfen. Das Zahnfleisch wird während dieser Behandlung speziell mit einem Spanngummi geschützt.

Wir empfehlen ausschließlich das Verfahren des in-office Bleaching. Hier bleibt die Anwendung in der geschulten Hand. Die Behandlungsdauer ist kalkulierbar, das Ergebnis nachhaltig.

Da es sich beim Bleaching um keinen medizinischen Eingriff handelt, gehört diese Maßnahme nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen.